The Consumer Choice Blog

Wie eine Flasche Parfum den EU-Bürgern ihre Verbraucher-Wahlfreiheit rauben könnte

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[Disclosure: Die Kampagne für Verbraucher-Wahlfreiheit wird von eBay unterstützt]

Vielleicht haben Sie heute schon die Nachricht gehört, dass eBay vom Handelsgericht in Paris ein Ordnungsgeld von 1,7 Millionen Euro auferlegt wurde, weil das Unternehmen einer Unterlassungsverfügung, die im vergangenen Jahr erlassen wurde, nicht entsprochen hätte. Die Unterlassungsverfügung hindert die französischen eBay-Nutzer daran, authentische Parfumprodukte von Christian Dior, Kenzo, Givenchy und Guerlain auf jeder eBay-Seite weltweit zu kaufen und zu verkaufen.

In seiner offiziellen Stellungnahme sagte eBay, dass es der Unterlassungsverfügung entsprochen und Angebote authentischer LVMH-Produkte aus seinen Seiten herausgefiltert hätte. Das Unternehmen führte weiter aus, dass die Entscheidung ein Schlag gegen die Verbraucherrechte der Bürger in ganz Europa ist und die Verbraucher-Wahlfreiheit beim Online-Handel einschränkt.

Die Konsequenz des Urteils – zumindest in Frankreich – ist, dass jeder, der ein Parfumprodukt von LVMH kauft, nicht das Recht hat, es wieder über Internet-Seiten wie eBay zu verkaufen. Das Urteil widerspricht der grundlegenden Idee des europäischen Binnenmarkts: Freier Handel und die Möglichkeit, grenzüberschreitend in ganz Europa Produkte zu kaufen und zu verkaufen.

Frank Weyermann von Onlinemarktplatz schreibt zu der Entscheidung:

„Es handelt sich hier schlichtweg um eine Handelsbeschränkung seitens der Hersteller, die eigentlich durch das europäische Gesetz verboten werden müsste. Das Urteil protegiert nur die Hersteller, die nun weiterhin ihre Preise so hoch ansetzen können wie sie möchten, um einen realen Wettbewerb zu vermeiden.“

„Durch den stark wachsenden globalen Handel und die neuen Möglichkeiten des Internet waren in den vergangenen Jahren viele neue Gegebenheiten zu berücksichtigen und die Markenhersteller haben teilweise durch die für Sie offensichtlich “plötzlich auftretende” Preistransparenz die bis dahin hohen Erträge schwinden sehen und versuchen nun, ihre strategischen Versäumnisse durch in meinen Augen unrechtmäßige Regulierungen der Märkte auszubügeln.“

„Haben wir nicht aus der Vergangenheit gelernt, dass jedwede Überregulierung oder massive Eingriffe in Märkte im Chaos enden und dauerhaft nicht funktionieren? Diesen Hersteller offenbar nicht! Bleibt zu hoffen, dass die potentiellen Kunden diese ungerechtfertigte Abschöpfung erkennen, dementsprechend handeln und die Produkte dieser Hersteller so lange aus Ihrem Warenkorb entfernen, bis die Märkte wieder unreguliert funktionieren können.“

In einer Stellungnahme legt Alex von Schirmeister, der General Manager von eBay in Frankreich dar, dass das Urteil direkte Auswirkungen auf die Verbraucher hat und es wahrscheinlich ist, dass es von übergeordneten Gerichten aufgehoben wird. Die komplette Stellungnahme ist unten zu finden und die vollständige Mitteilung von eBay zu der Entscheidung hier:

„Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen. Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend.“

„Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass E-Commerce-Unternehmen wie eBay Käufern und Verkäufern auch zukünftig als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln.“

„Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig. Sie ist in keinster Weise im Einklang mit den juristischen Erfolgen von eBay in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Belgien und den USA.“

eBay plant gegen die ursprüngliche Unterlassungsverfügung von LVMH Berufung einzulegen. Die Verhandlungen dazu sind im Frühjahr 2010 angesetzt. Die Kampagne für Verbraucher-Wahlfreiheit wird detaillierter über diese Entscheidungen informieren, sobald genauere Information vorliegen.

Ein Entwurf für Verbraucher-Wahlfreiheit in Europa

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Erst kürzlich hatte die Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva die Ergebnisse einer Studie zum Online-Einkauf in Europa vorgelegt. Jetzt veröffentlicht sie ihren Entwurf für die künftige Verbraucherpolitik in Europa.

Der Entwurf zeigt Kunevas Vorstellung davon, wie Handel in Europa künftig gestaltet sein sollte und konzentriert sich besonders auf den Technologieeinsatz sowie die Verbesserung des Verbrauchervertrauens.

Kuneva fordert einen integrierten Europäischen Markt, der die Möglichkeiten des Internets – etwa innovative Zahlungsabwicklung – vollständig ausnutzt. Das deckt sich mit den Forderungen unserer Kampagne für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit nach fairen Handelsbedingungen im Internet für größtmögliche Auswahl zu attraktiven Preisen.

Kuneva möchte zudem härter gegen künstliche Beschränkungen vorzugehen, die grenzüberschreitenden Wettbewerb verhindern und verbraucherfeindliche Methoden wie verwirrende Preise und versteckte Gebühren begünstigen.

Laut Kuneva gilt es zudem, in der Verbraucherpolitik gegen “protektionistische Instinkte” zu kämpfen, die sich sowohl auf nationaler wie auf Unternehmensebene zeigen. So erleben wir regelmäßig Markeninhaber, die ihre Preise für den Online-Handel künstlich hochzuhalten versuchen.

Kuneva baut darauf, dass eine solche Politik die Verbraucher stärken würde und fordert die Kommission auf, sie dabei zu unterstützen:

“Die Europäische Kommission sollte danach streben, einen dynamischen und innovativen Markt zu entwickeln, in den sich die Bürger bereitwillig einbringen. Dieser Markt muss auf einem regulatorischen System fußen, dass Vertrauen ermöglicht und auf neue Technologien setzt!”

Wir von der Kampagane für Verbraucher-Wahlfreiheit sind überzeugt, dass die Verbraucher sich gern in einen dynamischen und innovativen Markt einbringen wollen. Und nicht nur das: Sie sind längst dabei und freuen sich über jede Unterstützung.

Es ist an der Zeit, dass die Kommission ihrer Kommissarin und den 750.000 Europäern folgt, die unsere Petition unterschrieben haben und die EU auffordert, die Gesetzgebung zu vertikalen Handelsbeschränkungen so zu ändern, dass Kunevas Vorstellungen Wirklichkeit werden können.

Danke für Ihre Unterstützung unserer Petition!

Posters in Germany

Im vergangenen Juli hat eBay mit dem Start einer Petition die EU-Bürger aufgerufen, ihre Stimme für ihr Recht auf freien Internet-Handel einzusetzen. Derzeit erlaubt die EU-Gesetzgebung Markeninhabern und Unternehmen, den Kauf und Verkauf ihrer Produkte im Internet blockieren. Das Ergebnis sind eingeschränkte Verbraucher-Wahlfreiheit und ein erschwerter Zugang zu preisgünstigen Waren über das Internet.

Derzeit wird die relevante gesetzliche Grundlage von der EU-Kommission überarbeitet. Vor diesem Hintergrund haben wir am 16. September das Ergebnis unserer Petition im EU-Parlament übergeben, verbunden mit dem Appell an die EU, die Meinung der EU-Bürger, die online kaufen oder verkaufen, zu berücksichtigen. Über 750.000 von Ihnen haben die Petition unterschrieben und damit ein klares Signal an die EU-Politiker gesendet.

Wir hoffen, dass die EU-Kommission diesem deutlichen Aufruf für freien und fairen Online-Handel folgt. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass auch weiterhin Sachverhalte aufkommen werden, die die Verbraucher-Wahlfreiheit gefährden.

Die Verbraucherschutz-Kommissarin Meglena Kuneva kommt in mehreren neuen Gutachten und Berichten der Kommission zum gleichen Ergebnis. Die Kampagne für Verbraucher-Wahlfreiheit wird diese Themen deshalb weiterhin sorgfältig verfolgen und sich für Verbraucher-Wahlfreiheit in ganz Europa einsetzen. Dabei setzen wir auch auf Ihre Beteiligung und Unterstützung.

Für weitere Informationen über die Kampagne für Verbraucher-Wahlfreiheit schauen Sie bitten unseren kurzen Film, der in gut 60 Sekunden erklärt, worum es bei der Kampagne geht. Darüber hinaus finden Sie uns bei Flickr, Twitter, Facebook und Youtube. Oder abonnieren Sie unseren RSS-Feed, um die Entscheidungen der EU-Kommission und unsere Kampagne weiter zu verfolgen.

Die Kampagne für Verbraucherwahlfreiheit sagt Danke! für Ihre Unterstützung.

Worum geht es bei dem Thema Verbraucher-Wahlfreiheit?

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Alia Papageorgiou, Europa-Redakteurin der Wochenzeitung neurope.eu und Kolumnistin bei runninginheels.co.uk erläutert, warum die Kampagne für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit wichtig ist und gewährt interessante Einblicke in die Entscheidungsprozesse der EU-Politik.

Sie sind kaum zu übersehen, wenn man an der zentralen Metrostation Schuman in Brüssel aus der U-Bahn steigt. Und es ist nahezu unmöglich, am Gebäude der Europäischen Kommission – dem Berlaymont – vorbei zu gehen, ohne kurz inne zu halten.

Ganz egal, welchen Metro-Ausgang man nimmt ; man sieht riesige Plakate, die einen großen Stapel Unterschriftenlisten, ein eBay-Logo, die EU-Flagge und die Zahl 750.000 zeigen.

Worum geht es dabei? Was ist der Hintergrund der Kampagne von eBay für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit?

Derzeit können Unternehmen aufgrund überholter Regelungen auf EU-Ebene den Verkauf ihrer Waren im Internet untersagen – unabhängig davon, ob diese Waren neu oder gebraucht sind. Die Kampagne zielt darauf ab, die EU-Institutionen dabei zu unterstützen, die Regelungen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und sie in einem ihrer zentralen Ziele zu bestärken: “Die Beseitigung von Handelsbarrieren.”

Der Europäischen Kommission stehteine Reihe verschiedener Regulierungsinstrumente zur Verfügung. Besonders häufig werden Verordnungen genutzt..Solche Verordnungen werden der Kommission in der Regel nach einem festgelegten Zeitraum zum erneuten Beschluss oder zur Überarbeitung vorgelegt. Auf diesem Wege sind die Institutionen gehalten, regelmäßig zu prüfen, welchen Zweck die Verordnung ursprünglich erfüllen sollte, ob sie noch relevant ist und ob sie noch zur aktuellen Markt- und Rechtslage passt.

Das Instrument der Wiedervorlage ermöglichst es kleinere Mängel l einer Verordnung zu beseitigen und sicherzustellen, dass die getroffenen Regelungen heute und in der Zukunft tragfähig sind.

Die aktuellen Regelungen zum Online-Handel – die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen – hat die Europäischen Kommission bereits vor 10 Jahren, also vor dem Siegeszug des Internets und des Online-Handels, beschlossen.

Im Ergebnis ermöglichen die Regeln es Markeninhabern und Herstellern, den Online-Handel mit ihren Produkten zu blockieren und damit die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher und den Zugang zu attraktiven Angeboten zu beschränken.

Die Kommission ist sich dessen bewusst und erklärt dazu:

“Die Zeit seit der Einführung der aktuellen Regeln vor zehn Jahren war von zwei wesentlichen Entwicklungen geprägt: Eine Zunahme der Marktmacht großer Handelsunternehmen und die Entwicklung der Verkäufe im Internet.”

Es ist erklärtes Ziel der Kommission, die Regeln jetzt in Einklang mit dem Internetzeitalter zu bringen.

Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, merkte dazu jüngst an: “Der digitale Binnenmarkt ist eines der wichtigsten Ziele für Europa.” Und weiter:

“Wir werden keine vollwertige digitale Wirtschaft sehen, solange wir nicht alle Schranken für Online-Transaktionen beseitigen. Und zwar auch für Endverbraucher. Dieses Thema gehört ganz oben auf die Liste der politischen Initiativen zum Neustart des Binnenmarkt-Projekts.”

Es ist eine gute Nachricht, dass die Kommission die Bedeutung des Internets als Wegbereiter für grenzüberschreitenden Handel und einen noch besseren Zugang der Verbraucher zu Waren anerkennt. Nichts desto trotz gilt es die Kommission jetzt mit der Stimme von Online-Käufern wie Ihnen und mir zu bestärken. Wenn wir ein Buch oder Markenstiefel für den Winter mit einem Mausklick kaufen möchten, dann wollen wir das ohne Restriktionen tun können, die unsere Wahlfreiheit einschränken.

Es ist noch nicht zu spät, Ihre Stimme zu erheben. Teilen Sie Ihre positiven und negativen Erfahrungen beim Online-Handel mit uns und erinnern Sie die EU-Kommission daran, warum das Internet ein starkes Instrument ist,Verbrauchern das beste Angebot zu bieten, unabhängig davon, wo in Europa sie leben.

Studie verdeutlicht Barrieren beim grenzüberschreitenden Online-Handel

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Eine von der Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva initiierte Studie macht aktuell auf die Schwierigkeiten beim Online-Einkauf über Staatsgrenzen hinweg aufmerksam.

Für die Studie wurde in großem Umfang in ganz Europa eingekauft. Die Tester versuchten dabei jeweils, eine Auswahl von 100 beliebtenArtikeln über das Internet bei ausländischen Anbietern zu bestellen – mit folgenden Ergebnissen: :

* 60 Prozent der Bestellungen konnten nicht abgeschlossen werden, weil die Händler nicht ins Ausland versenden oder keinen angemessen Zahlungsweg anbieten.
* In 13 von 27 Ländern und bei mindestens der Hälfte der Artikel konnten die Tester ein Angebot außerhalb des eigenen Landes finden, das mindestens zehn Prozent günstiger warl.
* In 13 Ländern waren für über die Hälfte der Artikel keine passenden Angebote zu finden, wohl aber in einem anderen Staat der EU.

Die Kommissarin Meglena Kuneva äußerte sich zu der Studie wie folgt:

“So wie es aussieht, können wir in der EU heute nicht grenzenlos online einkaufen. Es gibt keinen Europäischen Online-Binnenmarkt, sondern nur 27 ineffiziente Minimärkte. Wir verfügen über die Technologie für einen riesigen Markt und nutzen sie nicht. Das führt zu viel Ärger unter den Bürgern Europas, die dringend eine Verbesserung erwarten.”

Zusammengefasst zeigt die Studie, dass grenzüberschreitender Handel für Verbraucher oft der einzige Weg ist, ein bestimmtes Produkt zum bestmöglichen Preis zu erwerben. Doch viel zu oft wird dies von einem Flickenteppich unterschiedlicher Handelsgesetze und durch andere Handelsbarrieren ausgebremst.

Es ist für die EU an der Zeit, die von Kommissarin Kunevas Studie herausgehobenen Probleme anzugehen und Online-Industrie wie Verbraucher zu ermutigen, für fairen Online-Handel mit EU-weit einheitlichen Verbraucherschutzregeln und gegen Handelsbarrieren im Internet einzutreten.

Das ist genau das, wofür wir mit unserer Kampagne eintreten: Bereits mehr als 750.000 Europäern unterstützten unsere Forderung nach freiem Internet-Handel. Wenn Sie bessere und faire Bedingungen für Verbraucher wollen, dann bitten wir auch Sie, unsere Petition für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit zu unterschreiben und unsere Kampagne zu unterstützen.

onlinemarktplatz.de berichtet von der Übergabe unserer Petition im EU-Parlament

Onlinemarketplatz.de
Es dauerte nur wenige Wochen, bis über 750.000 Menschen aus ganz Europa die von eBay gestartete Petition für freien Online-Handel unterzeichnet hatten. Mit diesem starken Signal im Gepäck trafen sich eBay-Repräsentanten und betroffene Händler aus Großbritannien, Frankreich und Deutschland am 17. September im Europäischen Parlament in Straßburg und übergaben dort die Petition.

Die Übergabe der Unterschriften war Auftakt zu unserer Kampagne, mit der wir die in der Petition zusammengefassten Forderungen an die Neufassung des europäischen Wettbewerbsrechts und dessen Bedeutung für faire Bedingungen im Online-Handel noch bekannter machen wollen.

Eingeladen zu dem „Frühstück“ – Start war um 08.45 Uhr – im EU-Parlament waren neben Pressevertretern auch einige Blogs. Aus Deutschland machte sich ein Autor von onlinemarktplatz.de auf den Weg nach Straßburg, um direkt von dort zu berichten.

Onlinemarktplatz.de weist zunächst darauf hin, dass europaweit 750.000 und allein aus Deutschland über 200.000 Menschen die Petition unterzeichnet haben.

Das Portal kommentiert außerdem das Engagement der Labour Abgeordneten im EU-Parlament Mary Honeyball. Die begeisterte Online-Shopperin Honeyball berichtete in Straßburg, wie sie zunächst durch einen Newsletter von eBay auf die Petition aufmerksam geworden war. Daraufhin entschloss sie sich zu deren aktiver Unterstützung in ihrer Abgeordnetenrolle.

Nach dem Frühstück hatte onlinemarktplatz.de noch Gelegenheit zum Gespräch mit Alexander von Schirmeister von eBay. Dieser betonte, dass keineswegs alle Hersteller sich gegen den Online-Handel sperren und einige sogar eng mit eBay kooperieren. Im Sinne der europäischen Verbraucher sollten die inzwischen über 10 Jahre alten rechtlichen Grundlagen zur Beschränkungen des Online-Handels dennoch insgesamt überprüft und an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden.

Abschließend schreibt onlinemarktplatz.de:

„Es bleibt interessant, ob die Abgeordneten des Europäischen Parlaments angesichts der Zahl von 750.000 Unterzeichnern die Gesetzeslage nicht so ändern werden, wie es im Zeitalter des Internets sein sollte.

Wir [...] halten unsere Leser auf dem Laufenden, da wir von onlinemarktplatz.de denken, dass dies ein sehr wichtiges Thema ist und Studien zeigen, dass bereits mehr als 50% aller Online-Händler mit den derzeitigen Beschränkungen zu tun hatten.“

Lesenswert ist übrigens auch die umfangreiche Vorab-Berichterstattung bei onlinemarktplatz.de und ein dort wiedergegebenes Interview mit dem eBay-Rechtsexperten Wolf Osthaus.

CIBA Vision behindert Online-Handel – Kartellamt verhängt Millionenstrafe

Die Versuche von Markeninhabern, den Verkauf ihrer Produkte über das Internet über Gebühr zu behindern oder gar zu verbieten sind vielfältig. Doch nicht immer findet diese Beschränkung der Wahlfreiheit von Konsumenten das Wohlwollen der Kartellbehörden.

Wie unter anderem Welt online, onlinemarktplatz.de und Take me to Auction berichten, hat das Bundeskartellamt Ende September CIBA Vision, in Deutschland führender Anbieter von Kontaktlinsen, zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 11,5 Mio. Euro aufgefordert. Das Kartellamt wirft Ciba Vision laut eigener Pressemitteilung unter anderem vor, den Internet-Handel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke und insbesondere den Handel bei eBay rechtswidrig beschränkt zu haben.

Darüber hinaus soll es ein komplexes System zur Preispflege gegeben haben. Mehrere Personen seien mit der Überwachung der Verkaufspreise beauftragt gewesen. Wenn die Preise die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) von Ciba Vision über ein gewisses Maß hinaus unterschritten, wurden die Händler kontaktiert und zur Anhebung der Preise aufgefordert. In vielen Fällen offenbar mit Erfolg.

Zwar ist die Vorgabe von UVP in Deutschland grundsätzlich zulässig. Jede Kontaktaufnahme, die allerdings über die reine Übermittlung der UVP hinausgeht und mit der Ausübung von Druck verbunden ist, wird als Indiz dafür gewertet, dass eine verbotene Vereinbarung oder Verhaltensabstimmung vorliegt oder zumindest herbeigeführt werden soll.

Ciba Vision bestreitet nach Auskunft des Kartellamtes zwar die Vorwürfe, will aber keine Rechtsmittel einlegen.

Die Fachzeitschrift Computer Reseller News wertet die Entscheidung des Kartellamtes als Erfolg für die Kampagne von eBay gegen Beschränkungen des Online-Handels. Ob es zu grundsätzlichen Verbesserungen komme, bleibe jedoch abzuwarten.

Eine kurze rechtliche Würdigung des Falles durch Anwältin Miriam Germer findet sich bei anwalt24.de.

Sagen Sie “Ja” zu freiem Online-Handel

eBay Consumer Choice petition poster: Germany

Schon über 750.000 Menschen aus ganz Europa, darunter allein 200.000 aus Deutschland, haben unsere Petition unterschrieben und sagen “Ja” zu freiem Online-Handel und mehr Verbraucher-Wahlfreiheit.

Kein Grund inne zu halten. Die EU-Kommission berät weiterhin über die Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung. Wir möchten, dass so viele Menschen wie möglich ein klares Signal nach Brüssel senden, dass auch noch mehr deutsche Verbraucher die Forderung nach fairem Handel und mehr Wahlfreiheit im Internet unterstützen.

Wir brauchen Ihre Hilfe bei der Sicherung des freien Internet-Handels und der Verteidigung Ihres Verbraucher-Rechts, Ihre bevorzugten Produkte online kaufen zu können. Unterschreiben Sie unsere Petition hier auf www.ebaycampaigns.com/de.

Im Zuge der Kampagne fordert eBay bessere Bedingungen für grenzüberschreitenden Internet-Handel, mehr Verbraucher-Wahlfreiheit und die Gleichbehandlung von Online- und Offline-Vertriebskanälen.

In der Petition geht es um einen in der Öffentlichkeit wenig diskutierten Teil der EU-Wettbewerbsregeln. 750.000 Unterschriften zeigen umso mehr, wie wichtig das Thema für Verbraucher und Online-Händler ist.

Haben Sie eine eigene Internetseite oder ein Blog? Das hier eingebundene Plakat und weitere Motive finden Sie in unserem Fotostream bei Flickr. Verwenden Sie das Material gerne, wenn Sie über unsere Kampagne berichten.

“Es geht nicht um teure Handtaschen”: MdEP Mary Honeyball unterstützt Kampagne für Consumer Choice

Die britische Labour Abgeordnete im Europäischen Parlament Mary Honeyball ist Unterstützerin unserer Kampagne für freien Internethandel. In einem Beitrag für das politische Weblog LabourList schreibt sie über die Übergabe der Unterschriften im Europäischen Parlament, anlässlich derer Sie eine Rede gehalten hatte.

In ihrem Blog Post nennt Honeyball drei Argumente, warum die EU-Politik die aktuelle Handelsgesetzgebung ändern sollte und warum sie unsere Kampagne unterstützt.

Zunächst argumentiert Honeyball, dass das Internet Verbrauchern die Chance eröffnet, Waren zu fairen Preisen zu erstehen. Das sei besonders in der aktuellen Wirtschaftskrise von besonderer Bedeutung. Dabei betont sie, dass es bei der Kampagne nicht um Unternehmen geht, die versuchen ihre Luxusmarken zu schützen. Vielmehr geht es darum, dass Kunden derzeit gehindert werden, beim Einkauf alltäglicher Produkte zu sparen.

Sie schreibt:

Hohe Preise schaden jedem von uns. Es geht nicht um teure Handtaschen und Luxusprodukte – es geht um alltägliche Dinge, die Millionen von Verbrauchern in ganz Europa einkaufen. Es geht um Neuware, nicht nur um gebrauchte Artikel – um Eltern, die Sportbekleidung, Schuhe, Schultaschen und andere Sachen für ihre Kinder kaufen, und um Menschen, die Fahrradhelme, Skiausrüstung, MP3-Spieler, Computer und Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen beschaffen.

Das zweite Argument von Honeyball, die EU Handelsgesetze zu ändern, liegt auf der Hand: Sie sind längst von der Realität überholt. Die aktuellen Regeln wurden vor 10 Jahren etabliert. Damals war die Idee, Waren auf globalen Online-Marktplätzen zu handeln, allenfalls eine Randerscheinung im Internet.

Honeyball stellt fest, dass das Internet den Einfluss der Verbrauche in einer Weise stärkt, wie es vor ein paar Jahren nicht vorhersehbar war. Die vorgelegte beispiellose Petition sollte die Kommission wachrütteln, die grundlegende Überarbeitung der Regeln erneut auf den Prüfstand zu stellen.

Das dritte und ebenso wichtige Argument lautet, dass die Beseitigung von Restriktionen im Internethandel gut für die gesamte Wirtschaft ist. Viele Unternehmen, die ihr Geld mit dem Verkauf von Waren im Internet verdienen, sind kleine und mittlere Betriebe und eine Hauptstütze der Ökonomie der meisten europäischen Staaten.

Um noch einen Aspekt zu nennen: Gute Voraussetzungen für kleine Internethandelsunternehmen, erlaubt es Menschen, erfolgreich ein kleines Geschäft von zu Hause zu betreiben und gleichzeitig die Flexibilität zu haben, mehr Zeit mit ihren Familien zu verbringen.

Mary Honeyball schließt mit einem Apell an alle Konsumenten in Europa:

“So wie die Dinge derzeit geregelt sind, machen sie jeden von uns ärmer. Sie schaden den Konsumenten. Sie kosten Jobs und beschädigen Unternehmen […] Die Hersteller und traditionellen Händler werden die Kommission intensive bearbeiten, um sich vor fairem Wettbewerb mit Internetunternehmen zu schützen. Wer fairen Wettbewerb möchte, muss dem etwas entgegen setzen.

Die gesamte Rede von Honeyball im EU Parlament findet sich auf ihrer Youtube Seite. Ihren Beitrag für LabourList können Sie hier nachgelesen.

Willkommen bei unserer Kampagne für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit

Willkommen auf der Internetseite unserer Kampagne für freien Internet-Handel und mehr Verbraucher-Wahlfreiheit – oder wie es englisch heißt: „Consumer Choice“. Wir werden die Seiten in den kommenden Wochen um weitere Inhalte ergänzen. Aber schon jetzt wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick geben, worum es bei dieser Kampagne geht.

Die Kampagne wurde von dem Online-Marktplatz eBay ins Leben gerufen, weil wir es für falsch halten, dass die aktuelle EU-Gesetzgebung es Unternehmen erlaubt, den Internet-Handel mit ihren Produkten zu blockieren. Dies betrifft sowohl neue als auch gebrauchte Ware.

Wir haben Menschen aus ganz Europa gefragt, ob sie solche Praktiken ebenfalls als unfair empfinden. Mehr als 750.000 Personen haben diese Frage bejaht, indem sie unsere Online-Petition unterschrieben haben. Die Petition haben wir am 16. September im Rahmen einer Veranstaltung im Europäischen Parlament in Straßburg der Europäischen Union übergeben.

Die Übergabe war ein starkes Signal an den EU-Gesetzgeber. Einige kleine Unternehmen, die eBay als Verkaufsplattform nutzen, haben von den Einschüchterungsversuchen verschiedener Markenhersteller berichtet, mit denen versucht wird, diesen Händlern die Grundlage für ihr Geschäft zu entziehen. Mehrere EU-Parlamentarier waren zugegen. Sie unterstützen uns bei dem Appell an die EU, die Gesetze so anzupassen, dass sie den Anforderungen des Internetzeitalters gerecht werden. Das gemeinsame Ziel: Den Verbrauchern größtmögliche Produktauswahl zu den bestmöglichen Preisen zu eröffnen.

Das oben eingebundene Video erläutert unsere Kampagne in 60 Sekunden. Viel Spaß beim Anschauen.

In den nächsten Tagen werden wir auch Videomaterial von der Übergabe-Veranstaltung im EU-Parlament veröffentlichen. Abonnieren Sie einfach unseren RSS-Feed, um jederzeit aktuell über Neuigkeiten im Rahmen der Kampagne informiert zu werden.