Die Europäische Kommission hat die überarbeitete EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen vorgelegt, die reine Online-Händler stärker schützt als viele erwartet hatten.
Das sind gute Neuigkeiten, weil so auch die Wahlfreiheit der Verbraucher gestützt wird – und genau darum geht es ja im Kern in diesem Blog.
Viele haben diese Entwicklung begrüßt. eBay, der Urheber dieses Blogs (für den jedoch ein unabhängiger Autor beschäftigt wird), nimmt wie folgt dazu Stellung:
“Die EU-Kommission hat erkannt, dass viele Produkte nicht notwendigerweise in stationären Ladengeschäften verkauft werden müssen. Sie hat wichtige Musterbeispiele angeführt, die potenzielle neue Missbrauchsversuche durch Hersteller verhindern sollen, Online-Händler in ungerechtfertigter Weise von der Belieferung auszuschließen.”
“Die EU-Kommission hat außerdem die Wettbewerbsbehörden darin bestärkt, effiziente Vertriebskanäle zu fördern, die die Wahlfreiheit des Verbrauchers stärken. Wir werden vor diesem Hintergrund mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, indem wir das Geschehen genau beobachten und auf jegliche Versuche, den Online-Verkauf von Waren auf ungerechtfertigte Weise zu beschränken, aufmerksam machen werden.”
Comnsumerchoice.eu ist stolz über Teil – wie klein er auch immer gewesen sein mag -, den die Initiative zum Entscheidungsprozess der Europäischen Kommission beigetragen hat. Und wir möchten auch all unseren Lesern danken, die sich beteiligt haben.
Wir werden auch in Zukunft auf Versuche aufmerksam machen, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu beschränken.










