The Consumer Choice Blog

Archive for Dezember, 2009

Vor Gericht und auf hoher See: Händler wehren sich gegen Auslistung durch Schulranzenhersteller

eBay_Sternjakob

Einer der Hersteller, der intensiv bemüht ist, den Online-Handel und besonders den eBay-Handel mit seinen Produkten auszuschließen, ist die Firma Sternjakob, Frankenthal. Der Hersteller listet regelmäßig Händler aus, die Produkte seiner Marken Scout und 4You bei eBay anbieten.

Sternjakob argumentiert, eBay sei eine “Resterampe mit Flohmarktcharakter”, die dem Image der Marken Schaden zufüge. Zudem sei es auf eBay nicht möglich, das Sortiment in angemessener Breite zu präsentieren.

Gegen einen Lieferstopp seitens Sternjakob hatte sich der Berliner Schreibwarenhändler Wolfgang Anders im Frühjahr erfolgreich zur Wehr gesetzt.

Wie unter anderem onlinemarktplatz.de berichtete, entschied das Kammergericht Berlin im Sinne des Händlers. Sternjakob muss danach Wolfgang Anders weiter beliefern – trotz dessen Verstoß gegen die Auflagen für autorisierte Partner, nicht bei eBay zu verkaufen. Dem Urteil des Kammergerichts folgend ist das vertragliche Verbot seitens Sternjakob als wettbewerbswidrig zu werten.

Sternjakob hält dennoch weiter an der geübten Praxis fest. In einem weiteren Fall entschied das OLG Karlsruhe im November, dass ein Händler die von Sternjakob vorgegebenen qualitativen Auswahlkriterien bei seinem Handel auf eBay nicht erfüllt und entsprechende Möglichkeiten bei eBay nicht genutzt hätte. In Konsequenz urteilte das Gericht, dass Sternjakob das Recht hatte, die Belieferung des Händlers einzustellen. Auch hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Wir werden Sie über ähnliche Fälle auf dem Laufenden halten, zeigen sie doch, dass die aktuelle Gesetzeslage den Herstellern weitgehende Möglichkeiten eröffnet, den Online-Handel zu behindern und wie schwierig es für kleine Händler ist, sich dagegen zu Wehr zu setzen.

Foto (c)Sternjakob

Verbraucher und Online-Händler berichten von aktuellen Hindernissen beim Online-Handel

ConsumerChoice_Stop

Der Erfolg unserer Kampagne für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit hängt nicht zuletzt von Ihrer Beteiligung ab. Ihre konkreten Erfahrungen mit nicht nachvollziehbaren, unfairen Beschränkungen beim Online-Handel helfen uns, die Nachteile der aktuellen Gesetzgebung für die Verbraucher zu verdeutlichen.

Deshalb bitten wir Sie auch weiterhin, uns von ihren Erlebnissen beim Online-Handel zu berichten. Inzwischen haben uns erste Reaktionen erreicht.

Schon fast zu erwarten war, dass sich weitere Händler melden würden, die mit Taschen, Rucksäcken und Schulranzen handeln. Die Firma Sternjakob scheint weiterhin zu versuchen, den Online-Handel mit Produkten der Marken Scout und 4You zu unterbinden und jeder einzelne Händler scheint sich sein Recht dagegen erstreiten zu müssen.

Ein anderer Fall betrifft den grenzüberschreitenden Handel. Ein Verbraucher schreibt uns, dass es derzeit offenbar nicht möglich ist, bestimmte Fernseher, die bei Amazon Deutschland gelistet sind, von Österreich aus zu bestellen.

Eine besonders kurioser Fall betrifft einen namhaften Hersteller von Damenhandtaschen. Ein junge Mutter wurde nur deswegen abgemahnt, weil sie eine zu Werbezwecken von diesem Hersteller mit seinem Logo versehene Baby-Trinkflasche bei eBay privat zum Verkauf angeboten hatte. Zum Glück konnte der Fall ohne Kosten für die Frau geklärt werden.