
[Disclosure: Die Kampagne für Verbraucher-Wahlfreiheit wird von eBay unterstützt]
Vielleicht haben Sie heute schon die Nachricht gehört, dass eBay vom Handelsgericht in Paris ein Ordnungsgeld von 1,7 Millionen Euro auferlegt wurde, weil das Unternehmen einer Unterlassungsverfügung, die im vergangenen Jahr erlassen wurde, nicht entsprochen hätte. Die Unterlassungsverfügung hindert die französischen eBay-Nutzer daran, authentische Parfumprodukte von Christian Dior, Kenzo, Givenchy und Guerlain auf jeder eBay-Seite weltweit zu kaufen und zu verkaufen.
In seiner offiziellen Stellungnahme sagte eBay, dass es der Unterlassungsverfügung entsprochen und Angebote authentischer LVMH-Produkte aus seinen Seiten herausgefiltert hätte. Das Unternehmen führte weiter aus, dass die Entscheidung ein Schlag gegen die Verbraucherrechte der Bürger in ganz Europa ist und die Verbraucher-Wahlfreiheit beim Online-Handel einschränkt.
Die Konsequenz des Urteils – zumindest in Frankreich – ist, dass jeder, der ein Parfumprodukt von LVMH kauft, nicht das Recht hat, es wieder über Internet-Seiten wie eBay zu verkaufen. Das Urteil widerspricht der grundlegenden Idee des europäischen Binnenmarkts: Freier Handel und die Möglichkeit, grenzüberschreitend in ganz Europa Produkte zu kaufen und zu verkaufen.
Frank Weyermann von Onlinemarktplatz schreibt zu der Entscheidung:
„Es handelt sich hier schlichtweg um eine Handelsbeschränkung seitens der Hersteller, die eigentlich durch das europäische Gesetz verboten werden müsste. Das Urteil protegiert nur die Hersteller, die nun weiterhin ihre Preise so hoch ansetzen können wie sie möchten, um einen realen Wettbewerb zu vermeiden.“
„Durch den stark wachsenden globalen Handel und die neuen Möglichkeiten des Internet waren in den vergangenen Jahren viele neue Gegebenheiten zu berücksichtigen und die Markenhersteller haben teilweise durch die für Sie offensichtlich “plötzlich auftretende” Preistransparenz die bis dahin hohen Erträge schwinden sehen und versuchen nun, ihre strategischen Versäumnisse durch in meinen Augen unrechtmäßige Regulierungen der Märkte auszubügeln.“
„Haben wir nicht aus der Vergangenheit gelernt, dass jedwede Überregulierung oder massive Eingriffe in Märkte im Chaos enden und dauerhaft nicht funktionieren? Diesen Hersteller offenbar nicht! Bleibt zu hoffen, dass die potentiellen Kunden diese ungerechtfertigte Abschöpfung erkennen, dementsprechend handeln und die Produkte dieser Hersteller so lange aus Ihrem Warenkorb entfernen, bis die Märkte wieder unreguliert funktionieren können.“
In einer Stellungnahme legt Alex von Schirmeister, der General Manager von eBay in Frankreich dar, dass das Urteil direkte Auswirkungen auf die Verbraucher hat und es wahrscheinlich ist, dass es von übergeordneten Gerichten aufgehoben wird. Die komplette Stellungnahme ist unten zu finden und die vollständige Mitteilung von eBay zu der Entscheidung hier:
„Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen. Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend.“
„Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass E-Commerce-Unternehmen wie eBay Käufern und Verkäufern auch zukünftig als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln.“
„Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig. Sie ist in keinster Weise im Einklang mit den juristischen Erfolgen von eBay in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Belgien und den USA.“
eBay plant gegen die ursprüngliche Unterlassungsverfügung von LVMH Berufung einzulegen. Die Verhandlungen dazu sind im Frühjahr 2010 angesetzt. Die Kampagne für Verbraucher-Wahlfreiheit wird detaillierter über diese Entscheidungen informieren, sobald genauere Information vorliegen.