
Einer der Hersteller, der intensiv bemüht ist, den Online-Handel und besonders den eBay-Handel mit seinen Produkten auszuschließen, ist die Firma Sternjakob, Frankenthal. Der Hersteller listet regelmäßig Händler aus, die Produkte seiner Marken Scout und 4You bei eBay anbieten.
Sternjakob argumentiert, eBay sei eine “Resterampe mit Flohmarktcharakter”, die dem Image der Marken Schaden zufüge. Zudem sei es auf eBay nicht möglich, das Sortiment in angemessener Breite zu präsentieren.
Gegen einen Lieferstopp seitens Sternjakob hatte sich der Berliner Schreibwarenhändler Wolfgang Anders im Frühjahr erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Wie unter anderem onlinemarktplatz.de berichtete, entschied das Kammergericht Berlin im Sinne des Händlers. Sternjakob muss danach Wolfgang Anders weiter beliefern – trotz dessen Verstoß gegen die Auflagen für autorisierte Partner, nicht bei eBay zu verkaufen. Dem Urteil des Kammergerichts folgend ist das vertragliche Verbot seitens Sternjakob als wettbewerbswidrig zu werten.
Sternjakob hält dennoch weiter an der geübten Praxis fest. In einem weiteren Fall entschied das OLG Karlsruhe im November, dass ein Händler die von Sternjakob vorgegebenen qualitativen Auswahlkriterien bei seinem Handel auf eBay nicht erfüllt und entsprechende Möglichkeiten bei eBay nicht genutzt hätte. In Konsequenz urteilte das Gericht, dass Sternjakob das Recht hatte, die Belieferung des Händlers einzustellen. Auch hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.
Wir werden Sie über ähnliche Fälle auf dem Laufenden halten, zeigen sie doch, dass die aktuelle Gesetzeslage den Herstellern weitgehende Möglichkeiten eröffnet, den Online-Handel zu behindern und wie schwierig es für kleine Händler ist, sich dagegen zu Wehr zu setzen.
Foto (c)Sternjakob










