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Archive for the 'Gerichtliche Fälle' Category

Vor Gericht und auf hoher See: Händler wehren sich gegen Auslistung durch Schulranzenhersteller

eBay_Sternjakob

Einer der Hersteller, der intensiv bemüht ist, den Online-Handel und besonders den eBay-Handel mit seinen Produkten auszuschließen, ist die Firma Sternjakob, Frankenthal. Der Hersteller listet regelmäßig Händler aus, die Produkte seiner Marken Scout und 4You bei eBay anbieten.

Sternjakob argumentiert, eBay sei eine “Resterampe mit Flohmarktcharakter”, die dem Image der Marken Schaden zufüge. Zudem sei es auf eBay nicht möglich, das Sortiment in angemessener Breite zu präsentieren.

Gegen einen Lieferstopp seitens Sternjakob hatte sich der Berliner Schreibwarenhändler Wolfgang Anders im Frühjahr erfolgreich zur Wehr gesetzt.

Wie unter anderem onlinemarktplatz.de berichtete, entschied das Kammergericht Berlin im Sinne des Händlers. Sternjakob muss danach Wolfgang Anders weiter beliefern – trotz dessen Verstoß gegen die Auflagen für autorisierte Partner, nicht bei eBay zu verkaufen. Dem Urteil des Kammergerichts folgend ist das vertragliche Verbot seitens Sternjakob als wettbewerbswidrig zu werten.

Sternjakob hält dennoch weiter an der geübten Praxis fest. In einem weiteren Fall entschied das OLG Karlsruhe im November, dass ein Händler die von Sternjakob vorgegebenen qualitativen Auswahlkriterien bei seinem Handel auf eBay nicht erfüllt und entsprechende Möglichkeiten bei eBay nicht genutzt hätte. In Konsequenz urteilte das Gericht, dass Sternjakob das Recht hatte, die Belieferung des Händlers einzustellen. Auch hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Wir werden Sie über ähnliche Fälle auf dem Laufenden halten, zeigen sie doch, dass die aktuelle Gesetzeslage den Herstellern weitgehende Möglichkeiten eröffnet, den Online-Handel zu behindern und wie schwierig es für kleine Händler ist, sich dagegen zu Wehr zu setzen.

Foto (c)Sternjakob

CIBA Vision behindert Online-Handel – Kartellamt verhängt Millionenstrafe

Die Versuche von Markeninhabern, den Verkauf ihrer Produkte über das Internet über Gebühr zu behindern oder gar zu verbieten sind vielfältig. Doch nicht immer findet diese Beschränkung der Wahlfreiheit von Konsumenten das Wohlwollen der Kartellbehörden.

Wie unter anderem Welt online, onlinemarktplatz.de und Take me to Auction berichten, hat das Bundeskartellamt Ende September CIBA Vision, in Deutschland führender Anbieter von Kontaktlinsen, zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 11,5 Mio. Euro aufgefordert. Das Kartellamt wirft Ciba Vision laut eigener Pressemitteilung unter anderem vor, den Internet-Handel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke und insbesondere den Handel bei eBay rechtswidrig beschränkt zu haben.

Darüber hinaus soll es ein komplexes System zur Preispflege gegeben haben. Mehrere Personen seien mit der Überwachung der Verkaufspreise beauftragt gewesen. Wenn die Preise die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) von Ciba Vision über ein gewisses Maß hinaus unterschritten, wurden die Händler kontaktiert und zur Anhebung der Preise aufgefordert. In vielen Fällen offenbar mit Erfolg.

Zwar ist die Vorgabe von UVP in Deutschland grundsätzlich zulässig. Jede Kontaktaufnahme, die allerdings über die reine Übermittlung der UVP hinausgeht und mit der Ausübung von Druck verbunden ist, wird als Indiz dafür gewertet, dass eine verbotene Vereinbarung oder Verhaltensabstimmung vorliegt oder zumindest herbeigeführt werden soll.

Ciba Vision bestreitet nach Auskunft des Kartellamtes zwar die Vorwürfe, will aber keine Rechtsmittel einlegen.

Die Fachzeitschrift Computer Reseller News wertet die Entscheidung des Kartellamtes als Erfolg für die Kampagne von eBay gegen Beschränkungen des Online-Handels. Ob es zu grundsätzlichen Verbesserungen komme, bleibe jedoch abzuwarten.

Eine kurze rechtliche Würdigung des Falles durch Anwältin Miriam Germer findet sich bei anwalt24.de.