The Consumer Choice Blog

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EU stärkt Online-Händler

Die Europäische Kommission hat die überarbeitete EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen vorgelegt, die reine Online-Händler stärker schützt als viele erwartet hatten.

Das sind gute Neuigkeiten, weil so auch die Wahlfreiheit der Verbraucher gestützt wird – und genau darum geht es ja im Kern in diesem Blog.

Viele haben diese Entwicklung begrüßt. eBay, der Urheber dieses Blogs (für den jedoch ein unabhängiger Autor beschäftigt wird), nimmt wie folgt dazu Stellung:

“Die EU-Kommission hat erkannt, dass viele Produkte nicht notwendigerweise in stationären Ladengeschäften verkauft werden müssen. Sie hat wichtige Musterbeispiele angeführt, die potenzielle neue Missbrauchsversuche durch Hersteller verhindern sollen, Online-Händler in ungerechtfertigter Weise von der Belieferung auszuschließen.”

“Die EU-Kommission hat außerdem die Wettbewerbsbehörden darin bestärkt, effiziente Vertriebskanäle zu fördern, die die Wahlfreiheit des Verbrauchers stärken. Wir werden vor diesem Hintergrund mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, indem wir das Geschehen genau beobachten und auf jegliche Versuche, den Online-Verkauf von Waren auf ungerechtfertigte Weise zu beschränken, aufmerksam machen werden.”

Comnsumerchoice.eu ist stolz über Teil – wie klein er auch immer gewesen sein mag -, den die Initiative zum Entscheidungsprozess der Europäischen Kommission beigetragen hat. Und wir möchten auch all unseren Lesern danken, die sich beteiligt haben.

Wir werden auch in Zukunft auf Versuche aufmerksam machen, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu beschränken.

Online-Handel trotzt der Rezession

Sie sind über die Weltwirtschaft besorgt? Das sollten Sie auch sein, sofern Sie sich an der weltweiten Berichterstattung orientieren. Umso schöner ist es da doch, dass man wenigstens über eine Branche berichten kann, die wächst – und umso erstaunlicher, dass die EU entschlossen scheint, dieser zu schaden.

Der Wachstumsbereich ist der Online-Handel. Jüngst veröffentlichte Daten des renommierten Marktforschungsinstituts Forrester weisen ein zweistelliges Wachstum für die Branche über die nächsten fünf Jahre für Amerika und das westliche Europa aus. Amerikanische Online-Händler werden im Durchschnitt um 10 Prozent pro Jahr für das nächste halbe Jahrzehnt wachsen, während die Europäer dies sogar mit 11 Prozent überbieten werden. Frankreich wird sich mit 13 Prozent besonders gut entwickeln, gefolgt von einem Wachstum in Großbritannien von 10 Prozent und Deutschland mit 9 Prozent.

Forrester ist der Überzeugung, dass nur dadurch das Meiste aus dem Wachstum gemacht werden kann, wenn die Online-Händler ihren Käufern die Wahl überlassen, wie diese Produkte erwerben möchten. Dies bezieht sich auf jede Art des Online-Kaufs einschließlich Handys, vielleicht sogar das neue Apple-Gerät und die auf dem Markt befindlichen PCs. Eine Vielfalt an Möglichkeiten für den Kauf ist der einzige Weg, wie Verbraucher an bestimmte Produkte herankommen, so die Analysten. Die Präsenz der Online-Händler steigert das Angebot – so einfach ist das.

Daraus wird sich eine Wachstumsexplosion ergeben: Die durchschnittlichen Ausgaben eines Online-Käufers betrugen €483 im Jahr 2009 und werden sich auf €601 im Jahr 2014 belaufen, wobei Bücher, Tickets und Kleidung das Feld anführen.

Ein solches Wachstum wird zweifellos eine tragende Rolle spielen, wenn es darum geht, die westliche Welt aus der Rezession zu führen. Deswegen ist es für die Kampagne für die Wahlfreiheit der Verbraucher unverständlich, dass sich in den kommenden Wochen neue Gesetze abzeichnen, die das Wachstum der Online-Unternehmen einschränken könnten, indem die Händler auch in stationäre Ladengeschäfte investieren müssten, um bestimme Waren anbieten zu können.

Wir hoffen inständig, dass die geplanten Gesetze angepasst werden, um es den Online- und Offline- Händler und denjenigen Anbietern, die beide Handelskanäle nutzen, zu ermöglichen, fair und ohne Einschränkung miteinander in Wettbewerb zu stehen. Denn dies kommt allein dem Verbraucher zu Gute.

Ihre freie Wahl ist in Gefahr!

Nun ist es offiziell – über die Hälfte der Bevölkerung konsultiert das Internet, um Preise zu vergleichen, bevor sie Waren einkauft, gleichgültig ob online oder in einem Ladengeschäft. Eine neueste Untersuchung des Verbandes BITKOM ergab, dass  55% der Befragten sich im Internet vor einem Kaufentschluss informieren.

Die Befragung (von Personen über 14 Jahren) ergab, dass die Befragten online nicht nur nach Preisen, sondern auch nach Bewertungen andere Nutzer suchen. Insbesondere ältere Menschen lassen sich von der Meinung anderer Nutzer beeinflussen.

Auch wenn andere Informationsquellen, wie etwa Meinungsforen, etwas weniger genutzt werden ist der Trend doch klar: das Internet ist eine Hauptquelle für Menschen, die etwas kaufen möchten.
Diese Freiheit und Transparenz sind momentan in Gefahr bei der Überarbeitung der Gruppen-Freistellungsverordnung. Darüber haben wir schon berichtet (LINK). Die neuesten Regelungen ermöglichen es Markenherstellern solche Händler nicht zu beliefern, die kein Ladengeschäft betreiben.

Dass dies wenig Sinn macht, liegt auf der Hand. Einem Käufer in London ist es egal, ob der Verkäufer ein Ladengeschäft in Oslo betreibt, und er wird sich auch sehr wundern, dass die Existenz eines solchen Geschäfts, das hunderte von Kilometern entfernt liegt, letztlich entscheidend dafür ist, ob er verschiedene Angebote im Internet erhalten und damit vergleichen kann.

Es handelt sich also hier um ein wichtiges und zugleich gefährliches Gesetzgebungsverfahren – und es sind nur noch wenige Tage in denen Sie Ihre Meinung kundtun können.

Streitfrage Ladengeschäft: eBay weiter aktiv

Anfang Februar haben wir dargestellt, wie ein europäischer Gesetzesvorschlag dazu führen könnte, dass Hersteller darauf bestehen können, nur solche Händler zu beliefern, die auch ein stationäres Ladengeschäft betreiben.

In dieser Angelegenheit hat sich eBay bereits seit über einem Jahr engagiert und auch Amazon hat sich hier vor kurzem öffentlich angeschlossen. Den letzten Gesetzesvorschlag in diesem Zusammenhang hat eBay genau geprüft: „Die Richtung des allgemeinen Texts ist im Hinblick auf den E-Commerce sehr positiv zu bewerten. Die Ladengeschäft-Klausel steht dazu allerdings im Widerspruch“, sagte Tod Cohen, Vice President bei eBay gegenüber Reuters in diesem Zusammenhang. „Herstellern, die Ihre Preise schützen wollen, wird so ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, dies zu tun.“

Natürlich besteht von unserer Seite ein Interesse, gegen solche Instrumente vorzugehen – dieser Blog wird von eBay betrieben. Allerdings habe ich als unabhängiger Journalist viele kleine Unternehmen interviewt, die mit ihrem Handel bei eBay begonnen haben. Da war zum Beispiel der Typ, der tropische Fische verkauft. Oder der Betreiber eines Outlets für Designer-Kleidung für Männer. Das sind angesehene professionelle Händler, von denen einige auch stationäre Einzelhandelsgeschäfte betreiben – andere jedoch nicht. Diese hätten Ihr Geschäft nicht starten können, wenn der aktuelle Gesetzesvorschlag zu diesem Zeitpunkt in Kraft gewesen wäre. Die Weltwirtschaft steht vor genügend Problemen – wir brauchen keine zusätzlichen Behinderungen für Unternehmen, die neu gegründet werden.

Im Kern geht es dabei um die Wahlfreiheit der Verbraucher. Wenn ein Verbraucher lieber von einem Händler kaufen möchte, dessen Ladengeschäft er betreten kann – kein Problem, der Verbraucher sollte hier freie Wahl haben. Genauso sollte der Verbraucher aber auch das Recht haben, von einem Händler zu kaufen, der nicht über ein stationäres Ladengeschäft verfügt und er sollte nicht aufgrund neuer Regelungen daran gehindert werden.

Einkaufen über das Internet in Europa sollte einfach und unkompliziert sein.

Einkaufen über das Internet in Europa sollte einfach und unkompliziert sein. Man sucht nach dem Produkt, das man kaufen möchte, man schaut auf Preisvergleichsportalen, man schaut, ob der Artikel auf den von einem selbst favorisierten Internet-Seiten besonders preisgünstig erhältlich ist und kauft das Produkt schließlich.

Das funktioniert, sofern die jeweiligen Verkaufspreise von den Anbietern offengelegt werden.
Genau in diesem Zusammenhang sind einige aktuelle Entwicklungen in den USA interessant. Eine Reihe von Herstellern hindert Online-Händler daran, Verkaufspreise online an bestimmten Stellen anzugeben.
Hintergrund ist, dass gemäß eines Grundsatzurteils eines amerikanischen Gerichts Hersteller jetzt größere Freiräume haben, es Unternehmen zu verbieten, ihre Produkte unter einem bestimmten Verkaufspreis zu bewerben. So erfährt man den Preis erst bei der Zahlungsabwicklung. In Europa sind die Regeln in diesem Zusammenhang strenger. Das hat jedoch einige Hersteller nicht davon abgehalten, auch hier zu versuchen, diese Regelungen zu verwässern.

Dies alles zielt letztlich darauf ab, Verkaufspreise zu kontrollieren. Die Hersteller von hochwertigen Produkten wollen die Preise für ihre Waren auf einem hohen Niveau halten.
Die Lösung kann jedoch nicht sein, dass andere gezwungen werden, Preise zu verschleiern oder Mindestpreise zu diktieren. Wenn Produkte begehrt genug sind, so dass die Menschen sie kaufen möchten und sie mit dem Produkt zufrieden sind, dann steigen auch die Umsätze und jeder ist zufrieden. Dies schafft man jedoch nicht durch die Vorgabe der Verkaufspreise.

Eine der größten Stärken des Internets als Handelsmedium ist seine komplette Transparenz. Ich möchte ein Buch kaufen, ich prüfe die Angebote auf allen Seiten und wähle das beste Angebot, das meinen eigenen Präferenzen hinsichtlich Preis und Servicelevel, den die jeweilige Seite bietet, entspricht. Ja, dadurch mag Druck auf die Preise ausgeübt werden (außer es handelt sich um einen seltenen Sammlerartikel, bei dem der Preis durch viele Kaufinteressenten nach oben getrieben wird), aber genau so funktioniert ein Markt mit freiem Wettbewerb.

Ich kann nur hoffen, dass die Transparenz wiederhergestellt wird – und zwar überall.

Markenhersteller bedrohen Online-Händler

Die Europäische Kommission erwägt, es Markenherstellern zu erlauben, von Online-Händlern den Betrieb eines Ladengeschäfts als Voraussetzung für die Belieferung mit ihren Produkten zu fordern. Diese Überlegung ist Gegenstand der aktuellen Überarbeitung der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen („Vertikal-GVO“), die Teil des europäischen Wettbewerbsrechts ist.

Auf den Punkt gebracht bedeutet dies nicht weniger, als einen Angriff auf die Wahlfreiheit der Verbraucher. Sie haben für einen bestimmten Artikel einen besseren Preis bei einem Händler auf eBay gefunden? Wenn der Händler kein stationäres Ladengeschäft betreibt, wird er in der Zukunft vielleicht nicht mehr in der Lage sein, dieses Geschäft fortzusetzen. Sie haben bei Amazon ein Schnäppchen gefunden? Schade – das Unternehmen betreibt keinen Offline-Einzelhandel und es könnte damit vom Handel mit diesem Produkt ausgeschlossen werden.

So schlicht und einfach ist es tatsächlich. Europa zieht in Betracht, die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher auf solche Orte zu beschränken, die sie zumindest auch physisch besuchen können. Das ist weit mehr als eine geringfügige Bevormundung. Die Menschen sind im Allgemeinen intelligent genug selbst zu entscheiden, wann sie etwas über das Internet kaufen wollen und wann nicht.

Wie in einem Artikel von Amazon in der heutigen Ausgabe des Wall Street Journals dargestellt, sind die Befürworter der neuen zur Diskussion stehenden Regeln der Meinung, dass traditionelle Einzelhändler größere Investments tätigen, etwa für die Schulung von Mitarbeitern oder die Mieten für ihre Geschäftsräume, und es sei nicht fair, wenn am Ende die reinen Online-Händler das Geschäft machen.

Das sind fadenscheinige Argumente. Erstens: Sehr oft suchen Käufer Informationen online, vergleichen Preise, lesen Produktbewertungen, bevor sie schließlich doch im Laden kaufen; aber niemand würde das als unfaire Ausnutzung der Online-Ressourcen bezeichnen. Zweitens: Online-Händler bringen eine Menge eigenes Wissen in den Markt ein: Logistik, Kompetenz in Web Design – diese Kosten sollte man nicht vergessen. Investitionen in Technologie, Handling-Prozesse und Online-Kundenservice sind nur Ausprägung eines anderen, aber genauso legitimen Geschäftsmodells – und das ist auch alles.

Bislang sind Verbraucher als intelligente Menschen behandelt worden, die selbst entscheiden können, was und wo sie etwas online kaufen möchten. Diese Freiheit wird nun in Frage gestellt und vor diesem Hintergrund möchte ich jeden dazu anhalten, sich möglichst umgehend an die Wettbewerbsabteilung der Europäischen Commission (siehe http://ec.europa.eu/competition/contacts/index_en.html) oder den Europa-Abgeordneten seines Wahlkreises (http://www.europarl.europa.eu/members/public/geoSearch.do?language=DE) zu wenden, um diese klare Benachteiligung des Online-Handels abzuwenden. Die Politiker müssen für das Recht der Verbraucher einstehen, selbst entscheiden zu können, wo und wie sie einkaufen möchten.

(Wichtiger Hinweis: Dieser Blog wird von eBay betrieben)

Wer wird wohl die Bonusbesteuerung bezahlen?

Oberflächlich betrachtet sieht es so aus, als müsse dem US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama Applaus für seine Entscheidung gezollt werden, die Banken mit einer Sonder-Abgabe zu belegen – sofern dies vom Kongress genehmigt wird. Zweifellos beobachten die europäischen Regierungen die Reaktionen genau, um abzuwägen, ob sie einen ähnlichen Weg einschlagen sollten.

Ich persönlich hoffe, sie tun es nicht. Ebenso bedaure ich die Einführung der Sondersteuer für Banken in Großbritannien und nun in diesem Jahr in Frankreich. Dabei ist mir bewusst, dass ich mich mit diesen Aussagen nicht sehr beliebt machen werde. Deshalb lassen Sie mich kurz erläutern:

Wer wird denn eigentlich am Ende diese Steuern bezahlen? Ok, natürlich wird das Geld letztlich  von den Banken überwiesen werden. Aber glauben Sie wirklich, dass die Banken diese  Mittel aus der eigenen Tasche bezahlen werden?

Natürlich nicht. Sie werden einen Weg finden, die Kosten verdeckt – beispielsweise durch die Einführung neuer kostenpflichtiger Services – an die Verbraucher weiterzugeben. Das sind wir – Sie und ich oder die Geschäftskunden der Banken. Das ist auch nur logisch: So gelangt das Geld normalerweise ja in das Bankensystem – mit Ausnahme der Summen, die wir alle als Investoren über unsere Regierungen bereitstellen.

Das ist der andere Grund, aus dem ich gegen eine Bonusbesteuerung der Banken bin. Sie wird nicht nur dazu führen, dass die Banken zum Ausgleich die Boni erhöhen werden – und zwar von unserem Geld, so dass wir uns quasi selbst die Steuern zurückzahlen. Ebenso kann man argumentieren, dass die Boni verdient sind.

Nehmen wir das Beispiel von RBS in Großbritannien. Für den neuen Vorstandsvorsitzenden Stephen Hester ist ein Bonus von 9,6 Millionen Pfund vorgesehen – allerdings ist dieser Bonus an Ziele gebunden. Er muss es schaffen, die Bank in die Profitabilität zu führen, so dass die Bank wieder privatisiert werden kann und sie den Steuerzahlern in Großbritannien die Hilfszahlungen zurückzahlen kann, die wir 2008/9 geleistet haben. Derzeit sieht es so aus, als würde er dieses Ziel früher erreichen als geplant. Wenn wir also unser Geld früher als geplant zurückerhalten und dies zu einer Gesundung der Wirtschaft beiträgt –  warum sind wir so sehr dagegen, diejenigen dafür entsprechend zu entlohnen, die dies ermöglichen?

Natürlich möchten wir nicht zurück zu den euphorischen aber letztendlich verhängnisvollen letzten Jahren des schnellen Kredits ohne jeglichen Gedanken an die Absicherung der Rückzahlung. Die gesamte westliche Welt  hat massiv durch dieses System gelitten. Allerdings ist es auch nicht angemessen, das Bankensystem zu attackieren und entsprechende Anreize für die besten Leute zu verhindern, die dafür sorgen, dass das System vernünftig funktioniert.