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Versandkosten und unvollkommener Binnenmarkt bremsen boomenden Export

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Online-Handel ist längst zu einem internationalen Geschäft geworden. Nach der erstmals im November 2009 von eBay vorgelegten Studie Online Business Barometer setzen allein die auf eBay in Deutschland aktiven Händler jährlich 430 Millionen Euro durch Exporte um.

Nachdem die Exporte deutscher eBay-Händler im Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 um gut 20 Prozent gestiegen sind, gehen die Händler derzeit trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds von stabilen Exporten im nächsten Jahr aus.

Die Online-Händler leisten damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Europäischen Binnenmarkt, sondern tragen gleichzeitig zur Stabilisierung der Wirtschaftslage bei.

Das Online Business Barometer zeigt aber auch, dass der grenzüberschreitende Online-Handel noch schneller wachsen könnte. Behindert wird die Entwicklung aus Sicht der Händler durch die höheren Versandkosten ins Ausland aber auch durch Zollvorschriften und unzureichend harmonisierte Verbraucherschutzrichtlinien.

Wir von der Kampagne für mehr Verbraucherwahlfreiheit sehen uns damit in unserem Ziel bestärkt, die politisch Verantwortlichen auf Europäischer Ebene für den Abbau von Beschränkungen im Online-Handel – auch und besonders im grenzüberschreitenden Verkehr – zu gewinnen.

Unterstützen Sie uns dabei, melden Sie sich bei der Kampagne an, berichten Sie uns von Ihren eigenen Erfahrungen und erzählen Sie Freunden und Kollegen darüber.

Vor Gericht und auf hoher See: Händler wehren sich gegen Auslistung durch Schulranzenhersteller

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Einer der Hersteller, der intensiv bemüht ist, den Online-Handel und besonders den eBay-Handel mit seinen Produkten auszuschließen, ist die Firma Sternjakob, Frankenthal. Der Hersteller listet regelmäßig Händler aus, die Produkte seiner Marken Scout und 4You bei eBay anbieten.

Sternjakob argumentiert, eBay sei eine “Resterampe mit Flohmarktcharakter”, die dem Image der Marken Schaden zufüge. Zudem sei es auf eBay nicht möglich, das Sortiment in angemessener Breite zu präsentieren.

Gegen einen Lieferstopp seitens Sternjakob hatte sich der Berliner Schreibwarenhändler Wolfgang Anders im Frühjahr erfolgreich zur Wehr gesetzt.

Wie unter anderem onlinemarktplatz.de berichtete, entschied das Kammergericht Berlin im Sinne des Händlers. Sternjakob muss danach Wolfgang Anders weiter beliefern – trotz dessen Verstoß gegen die Auflagen für autorisierte Partner, nicht bei eBay zu verkaufen. Dem Urteil des Kammergerichts folgend ist das vertragliche Verbot seitens Sternjakob als wettbewerbswidrig zu werten.

Sternjakob hält dennoch weiter an der geübten Praxis fest. In einem weiteren Fall entschied das OLG Karlsruhe im November, dass ein Händler die von Sternjakob vorgegebenen qualitativen Auswahlkriterien bei seinem Handel auf eBay nicht erfüllt und entsprechende Möglichkeiten bei eBay nicht genutzt hätte. In Konsequenz urteilte das Gericht, dass Sternjakob das Recht hatte, die Belieferung des Händlers einzustellen. Auch hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Wir werden Sie über ähnliche Fälle auf dem Laufenden halten, zeigen sie doch, dass die aktuelle Gesetzeslage den Herstellern weitgehende Möglichkeiten eröffnet, den Online-Handel zu behindern und wie schwierig es für kleine Händler ist, sich dagegen zu Wehr zu setzen.

Foto (c)Sternjakob

Verbraucher und Online-Händler berichten von aktuellen Hindernissen beim Online-Handel

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Der Erfolg unserer Kampagne für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit hängt nicht zuletzt von Ihrer Beteiligung ab. Ihre konkreten Erfahrungen mit nicht nachvollziehbaren, unfairen Beschränkungen beim Online-Handel helfen uns, die Nachteile der aktuellen Gesetzgebung für die Verbraucher zu verdeutlichen.

Deshalb bitten wir Sie auch weiterhin, uns von ihren Erlebnissen beim Online-Handel zu berichten. Inzwischen haben uns erste Reaktionen erreicht.

Schon fast zu erwarten war, dass sich weitere Händler melden würden, die mit Taschen, Rucksäcken und Schulranzen handeln. Die Firma Sternjakob scheint weiterhin zu versuchen, den Online-Handel mit Produkten der Marken Scout und 4You zu unterbinden und jeder einzelne Händler scheint sich sein Recht dagegen erstreiten zu müssen.

Ein anderer Fall betrifft den grenzüberschreitenden Handel. Ein Verbraucher schreibt uns, dass es derzeit offenbar nicht möglich ist, bestimmte Fernseher, die bei Amazon Deutschland gelistet sind, von Österreich aus zu bestellen.

Eine besonders kurioser Fall betrifft einen namhaften Hersteller von Damenhandtaschen. Ein junge Mutter wurde nur deswegen abgemahnt, weil sie eine zu Werbezwecken von diesem Hersteller mit seinem Logo versehene Baby-Trinkflasche bei eBay privat zum Verkauf angeboten hatte. Zum Glück konnte der Fall ohne Kosten für die Frau geklärt werden.

Ein Entwurf für Verbraucher-Wahlfreiheit in Europa

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Erst kürzlich hatte die Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva die Ergebnisse einer Studie zum Online-Einkauf in Europa vorgelegt. Jetzt veröffentlicht sie ihren Entwurf für die künftige Verbraucherpolitik in Europa.

Der Entwurf zeigt Kunevas Vorstellung davon, wie Handel in Europa künftig gestaltet sein sollte und konzentriert sich besonders auf den Technologieeinsatz sowie die Verbesserung des Verbrauchervertrauens.

Kuneva fordert einen integrierten Europäischen Markt, der die Möglichkeiten des Internets – etwa innovative Zahlungsabwicklung – vollständig ausnutzt. Das deckt sich mit den Forderungen unserer Kampagne für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit nach fairen Handelsbedingungen im Internet für größtmögliche Auswahl zu attraktiven Preisen.

Kuneva möchte zudem härter gegen künstliche Beschränkungen vorzugehen, die grenzüberschreitenden Wettbewerb verhindern und verbraucherfeindliche Methoden wie verwirrende Preise und versteckte Gebühren begünstigen.

Laut Kuneva gilt es zudem, in der Verbraucherpolitik gegen “protektionistische Instinkte” zu kämpfen, die sich sowohl auf nationaler wie auf Unternehmensebene zeigen. So erleben wir regelmäßig Markeninhaber, die ihre Preise für den Online-Handel künstlich hochzuhalten versuchen.

Kuneva baut darauf, dass eine solche Politik die Verbraucher stärken würde und fordert die Kommission auf, sie dabei zu unterstützen:

“Die Europäische Kommission sollte danach streben, einen dynamischen und innovativen Markt zu entwickeln, in den sich die Bürger bereitwillig einbringen. Dieser Markt muss auf einem regulatorischen System fußen, dass Vertrauen ermöglicht und auf neue Technologien setzt!”

Wir von der Kampagane für Verbraucher-Wahlfreiheit sind überzeugt, dass die Verbraucher sich gern in einen dynamischen und innovativen Markt einbringen wollen. Und nicht nur das: Sie sind längst dabei und freuen sich über jede Unterstützung.

Es ist an der Zeit, dass die Kommission ihrer Kommissarin und den 750.000 Europäern folgt, die unsere Petition unterschrieben haben und die EU auffordert, die Gesetzgebung zu vertikalen Handelsbeschränkungen so zu ändern, dass Kunevas Vorstellungen Wirklichkeit werden können.

Danke für Ihre Unterstützung unserer Petition!

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Im vergangenen Juli hat eBay mit dem Start einer Petition die EU-Bürger aufgerufen, ihre Stimme für ihr Recht auf freien Internet-Handel einzusetzen. Derzeit erlaubt die EU-Gesetzgebung Markeninhabern und Unternehmen, den Kauf und Verkauf ihrer Produkte im Internet blockieren. Das Ergebnis sind eingeschränkte Verbraucher-Wahlfreiheit und ein erschwerter Zugang zu preisgünstigen Waren über das Internet.

Derzeit wird die relevante gesetzliche Grundlage von der EU-Kommission überarbeitet. Vor diesem Hintergrund haben wir am 16. September das Ergebnis unserer Petition im EU-Parlament übergeben, verbunden mit dem Appell an die EU, die Meinung der EU-Bürger, die online kaufen oder verkaufen, zu berücksichtigen. Über 750.000 von Ihnen haben die Petition unterschrieben und damit ein klares Signal an die EU-Politiker gesendet.

Wir hoffen, dass die EU-Kommission diesem deutlichen Aufruf für freien und fairen Online-Handel folgt. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass auch weiterhin Sachverhalte aufkommen werden, die die Verbraucher-Wahlfreiheit gefährden.

Die Verbraucherschutz-Kommissarin Meglena Kuneva kommt in mehreren neuen Gutachten und Berichten der Kommission zum gleichen Ergebnis. Die Kampagne für Verbraucher-Wahlfreiheit wird diese Themen deshalb weiterhin sorgfältig verfolgen und sich für Verbraucher-Wahlfreiheit in ganz Europa einsetzen. Dabei setzen wir auch auf Ihre Beteiligung und Unterstützung.

Für weitere Informationen über die Kampagne für Verbraucher-Wahlfreiheit schauen Sie bitten unseren kurzen Film, der in gut 60 Sekunden erklärt, worum es bei der Kampagne geht. Darüber hinaus finden Sie uns bei Flickr, Twitter, Facebook und Youtube. Oder abonnieren Sie unseren RSS-Feed, um die Entscheidungen der EU-Kommission und unsere Kampagne weiter zu verfolgen.

Die Kampagne für Verbraucherwahlfreiheit sagt Danke! für Ihre Unterstützung.

Worum geht es bei dem Thema Verbraucher-Wahlfreiheit?

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Alia Papageorgiou, Europa-Redakteurin der Wochenzeitung neurope.eu und Kolumnistin bei runninginheels.co.uk erläutert, warum die Kampagne für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit wichtig ist und gewährt interessante Einblicke in die Entscheidungsprozesse der EU-Politik.

Sie sind kaum zu übersehen, wenn man an der zentralen Metrostation Schuman in Brüssel aus der U-Bahn steigt. Und es ist nahezu unmöglich, am Gebäude der Europäischen Kommission – dem Berlaymont – vorbei zu gehen, ohne kurz inne zu halten.

Ganz egal, welchen Metro-Ausgang man nimmt ; man sieht riesige Plakate, die einen großen Stapel Unterschriftenlisten, ein eBay-Logo, die EU-Flagge und die Zahl 750.000 zeigen.

Worum geht es dabei? Was ist der Hintergrund der Kampagne von eBay für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit?

Derzeit können Unternehmen aufgrund überholter Regelungen auf EU-Ebene den Verkauf ihrer Waren im Internet untersagen – unabhängig davon, ob diese Waren neu oder gebraucht sind. Die Kampagne zielt darauf ab, die EU-Institutionen dabei zu unterstützen, die Regelungen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und sie in einem ihrer zentralen Ziele zu bestärken: “Die Beseitigung von Handelsbarrieren.”

Der Europäischen Kommission stehteine Reihe verschiedener Regulierungsinstrumente zur Verfügung. Besonders häufig werden Verordnungen genutzt..Solche Verordnungen werden der Kommission in der Regel nach einem festgelegten Zeitraum zum erneuten Beschluss oder zur Überarbeitung vorgelegt. Auf diesem Wege sind die Institutionen gehalten, regelmäßig zu prüfen, welchen Zweck die Verordnung ursprünglich erfüllen sollte, ob sie noch relevant ist und ob sie noch zur aktuellen Markt- und Rechtslage passt.

Das Instrument der Wiedervorlage ermöglichst es kleinere Mängel l einer Verordnung zu beseitigen und sicherzustellen, dass die getroffenen Regelungen heute und in der Zukunft tragfähig sind.

Die aktuellen Regelungen zum Online-Handel – die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen – hat die Europäischen Kommission bereits vor 10 Jahren, also vor dem Siegeszug des Internets und des Online-Handels, beschlossen.

Im Ergebnis ermöglichen die Regeln es Markeninhabern und Herstellern, den Online-Handel mit ihren Produkten zu blockieren und damit die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher und den Zugang zu attraktiven Angeboten zu beschränken.

Die Kommission ist sich dessen bewusst und erklärt dazu:

“Die Zeit seit der Einführung der aktuellen Regeln vor zehn Jahren war von zwei wesentlichen Entwicklungen geprägt: Eine Zunahme der Marktmacht großer Handelsunternehmen und die Entwicklung der Verkäufe im Internet.”

Es ist erklärtes Ziel der Kommission, die Regeln jetzt in Einklang mit dem Internetzeitalter zu bringen.

Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, merkte dazu jüngst an: “Der digitale Binnenmarkt ist eines der wichtigsten Ziele für Europa.” Und weiter:

“Wir werden keine vollwertige digitale Wirtschaft sehen, solange wir nicht alle Schranken für Online-Transaktionen beseitigen. Und zwar auch für Endverbraucher. Dieses Thema gehört ganz oben auf die Liste der politischen Initiativen zum Neustart des Binnenmarkt-Projekts.”

Es ist eine gute Nachricht, dass die Kommission die Bedeutung des Internets als Wegbereiter für grenzüberschreitenden Handel und einen noch besseren Zugang der Verbraucher zu Waren anerkennt. Nichts desto trotz gilt es die Kommission jetzt mit der Stimme von Online-Käufern wie Ihnen und mir zu bestärken. Wenn wir ein Buch oder Markenstiefel für den Winter mit einem Mausklick kaufen möchten, dann wollen wir das ohne Restriktionen tun können, die unsere Wahlfreiheit einschränken.

Es ist noch nicht zu spät, Ihre Stimme zu erheben. Teilen Sie Ihre positiven und negativen Erfahrungen beim Online-Handel mit uns und erinnern Sie die EU-Kommission daran, warum das Internet ein starkes Instrument ist,Verbrauchern das beste Angebot zu bieten, unabhängig davon, wo in Europa sie leben.

Studie verdeutlicht Barrieren beim grenzüberschreitenden Online-Handel

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Eine von der Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva initiierte Studie macht aktuell auf die Schwierigkeiten beim Online-Einkauf über Staatsgrenzen hinweg aufmerksam.

Für die Studie wurde in großem Umfang in ganz Europa eingekauft. Die Tester versuchten dabei jeweils, eine Auswahl von 100 beliebtenArtikeln über das Internet bei ausländischen Anbietern zu bestellen – mit folgenden Ergebnissen: :

* 60 Prozent der Bestellungen konnten nicht abgeschlossen werden, weil die Händler nicht ins Ausland versenden oder keinen angemessen Zahlungsweg anbieten.
* In 13 von 27 Ländern und bei mindestens der Hälfte der Artikel konnten die Tester ein Angebot außerhalb des eigenen Landes finden, das mindestens zehn Prozent günstiger warl.
* In 13 Ländern waren für über die Hälfte der Artikel keine passenden Angebote zu finden, wohl aber in einem anderen Staat der EU.

Die Kommissarin Meglena Kuneva äußerte sich zu der Studie wie folgt:

“So wie es aussieht, können wir in der EU heute nicht grenzenlos online einkaufen. Es gibt keinen Europäischen Online-Binnenmarkt, sondern nur 27 ineffiziente Minimärkte. Wir verfügen über die Technologie für einen riesigen Markt und nutzen sie nicht. Das führt zu viel Ärger unter den Bürgern Europas, die dringend eine Verbesserung erwarten.”

Zusammengefasst zeigt die Studie, dass grenzüberschreitender Handel für Verbraucher oft der einzige Weg ist, ein bestimmtes Produkt zum bestmöglichen Preis zu erwerben. Doch viel zu oft wird dies von einem Flickenteppich unterschiedlicher Handelsgesetze und durch andere Handelsbarrieren ausgebremst.

Es ist für die EU an der Zeit, die von Kommissarin Kunevas Studie herausgehobenen Probleme anzugehen und Online-Industrie wie Verbraucher zu ermutigen, für fairen Online-Handel mit EU-weit einheitlichen Verbraucherschutzregeln und gegen Handelsbarrieren im Internet einzutreten.

Das ist genau das, wofür wir mit unserer Kampagne eintreten: Bereits mehr als 750.000 Europäern unterstützten unsere Forderung nach freiem Internet-Handel. Wenn Sie bessere und faire Bedingungen für Verbraucher wollen, dann bitten wir auch Sie, unsere Petition für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit zu unterschreiben und unsere Kampagne zu unterstützen.

onlinemarktplatz.de berichtet von der Übergabe unserer Petition im EU-Parlament

Onlinemarketplatz.de
Es dauerte nur wenige Wochen, bis über 750.000 Menschen aus ganz Europa die von eBay gestartete Petition für freien Online-Handel unterzeichnet hatten. Mit diesem starken Signal im Gepäck trafen sich eBay-Repräsentanten und betroffene Händler aus Großbritannien, Frankreich und Deutschland am 17. September im Europäischen Parlament in Straßburg und übergaben dort die Petition.

Die Übergabe der Unterschriften war Auftakt zu unserer Kampagne, mit der wir die in der Petition zusammengefassten Forderungen an die Neufassung des europäischen Wettbewerbsrechts und dessen Bedeutung für faire Bedingungen im Online-Handel noch bekannter machen wollen.

Eingeladen zu dem „Frühstück“ – Start war um 08.45 Uhr – im EU-Parlament waren neben Pressevertretern auch einige Blogs. Aus Deutschland machte sich ein Autor von onlinemarktplatz.de auf den Weg nach Straßburg, um direkt von dort zu berichten.

Onlinemarktplatz.de weist zunächst darauf hin, dass europaweit 750.000 und allein aus Deutschland über 200.000 Menschen die Petition unterzeichnet haben.

Das Portal kommentiert außerdem das Engagement der Labour Abgeordneten im EU-Parlament Mary Honeyball. Die begeisterte Online-Shopperin Honeyball berichtete in Straßburg, wie sie zunächst durch einen Newsletter von eBay auf die Petition aufmerksam geworden war. Daraufhin entschloss sie sich zu deren aktiver Unterstützung in ihrer Abgeordnetenrolle.

Nach dem Frühstück hatte onlinemarktplatz.de noch Gelegenheit zum Gespräch mit Alexander von Schirmeister von eBay. Dieser betonte, dass keineswegs alle Hersteller sich gegen den Online-Handel sperren und einige sogar eng mit eBay kooperieren. Im Sinne der europäischen Verbraucher sollten die inzwischen über 10 Jahre alten rechtlichen Grundlagen zur Beschränkungen des Online-Handels dennoch insgesamt überprüft und an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden.

Abschließend schreibt onlinemarktplatz.de:

„Es bleibt interessant, ob die Abgeordneten des Europäischen Parlaments angesichts der Zahl von 750.000 Unterzeichnern die Gesetzeslage nicht so ändern werden, wie es im Zeitalter des Internets sein sollte.

Wir [...] halten unsere Leser auf dem Laufenden, da wir von onlinemarktplatz.de denken, dass dies ein sehr wichtiges Thema ist und Studien zeigen, dass bereits mehr als 50% aller Online-Händler mit den derzeitigen Beschränkungen zu tun hatten.“

Lesenswert ist übrigens auch die umfangreiche Vorab-Berichterstattung bei onlinemarktplatz.de und ein dort wiedergegebenes Interview mit dem eBay-Rechtsexperten Wolf Osthaus.

CIBA Vision behindert Online-Handel – Kartellamt verhängt Millionenstrafe

Die Versuche von Markeninhabern, den Verkauf ihrer Produkte über das Internet über Gebühr zu behindern oder gar zu verbieten sind vielfältig. Doch nicht immer findet diese Beschränkung der Wahlfreiheit von Konsumenten das Wohlwollen der Kartellbehörden.

Wie unter anderem Welt online, onlinemarktplatz.de und Take me to Auction berichten, hat das Bundeskartellamt Ende September CIBA Vision, in Deutschland führender Anbieter von Kontaktlinsen, zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 11,5 Mio. Euro aufgefordert. Das Kartellamt wirft Ciba Vision laut eigener Pressemitteilung unter anderem vor, den Internet-Handel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke und insbesondere den Handel bei eBay rechtswidrig beschränkt zu haben.

Darüber hinaus soll es ein komplexes System zur Preispflege gegeben haben. Mehrere Personen seien mit der Überwachung der Verkaufspreise beauftragt gewesen. Wenn die Preise die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) von Ciba Vision über ein gewisses Maß hinaus unterschritten, wurden die Händler kontaktiert und zur Anhebung der Preise aufgefordert. In vielen Fällen offenbar mit Erfolg.

Zwar ist die Vorgabe von UVP in Deutschland grundsätzlich zulässig. Jede Kontaktaufnahme, die allerdings über die reine Übermittlung der UVP hinausgeht und mit der Ausübung von Druck verbunden ist, wird als Indiz dafür gewertet, dass eine verbotene Vereinbarung oder Verhaltensabstimmung vorliegt oder zumindest herbeigeführt werden soll.

Ciba Vision bestreitet nach Auskunft des Kartellamtes zwar die Vorwürfe, will aber keine Rechtsmittel einlegen.

Die Fachzeitschrift Computer Reseller News wertet die Entscheidung des Kartellamtes als Erfolg für die Kampagne von eBay gegen Beschränkungen des Online-Handels. Ob es zu grundsätzlichen Verbesserungen komme, bleibe jedoch abzuwarten.

Eine kurze rechtliche Würdigung des Falles durch Anwältin Miriam Germer findet sich bei anwalt24.de.

Sagen Sie “Ja” zu freiem Online-Handel

eBay Consumer Choice petition poster: Germany

Schon über 750.000 Menschen aus ganz Europa, darunter allein 200.000 aus Deutschland, haben unsere Petition unterschrieben und sagen “Ja” zu freiem Online-Handel und mehr Verbraucher-Wahlfreiheit.

Kein Grund inne zu halten. Die EU-Kommission berät weiterhin über die Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung. Wir möchten, dass so viele Menschen wie möglich ein klares Signal nach Brüssel senden, dass auch noch mehr deutsche Verbraucher die Forderung nach fairem Handel und mehr Wahlfreiheit im Internet unterstützen.

Wir brauchen Ihre Hilfe bei der Sicherung des freien Internet-Handels und der Verteidigung Ihres Verbraucher-Rechts, Ihre bevorzugten Produkte online kaufen zu können. Unterschreiben Sie unsere Petition hier auf www.ebaycampaigns.com/de.

Im Zuge der Kampagne fordert eBay bessere Bedingungen für grenzüberschreitenden Internet-Handel, mehr Verbraucher-Wahlfreiheit und die Gleichbehandlung von Online- und Offline-Vertriebskanälen.

In der Petition geht es um einen in der Öffentlichkeit wenig diskutierten Teil der EU-Wettbewerbsregeln. 750.000 Unterschriften zeigen umso mehr, wie wichtig das Thema für Verbraucher und Online-Händler ist.

Haben Sie eine eigene Internetseite oder ein Blog? Das hier eingebundene Plakat und weitere Motive finden Sie in unserem Fotostream bei Flickr. Verwenden Sie das Material gerne, wenn Sie über unsere Kampagne berichten.