Markenhersteller bedrohen Online-Händler

Die Europäische Kommission erwägt, es Markenherstellern zu erlauben, von Online-Händlern den Betrieb eines Ladengeschäfts als Voraussetzung für die Belieferung mit ihren Produkten zu fordern. Diese Überlegung ist Gegenstand der aktuellen Überarbeitung der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen („Vertikal-GVO“), die Teil des europäischen Wettbewerbsrechts ist.

Auf den Punkt gebracht bedeutet dies nicht weniger, als einen Angriff auf die Wahlfreiheit der Verbraucher. Sie haben für einen bestimmten Artikel einen besseren Preis bei einem Händler auf eBay gefunden? Wenn der Händler kein stationäres Ladengeschäft betreibt, wird er in der Zukunft vielleicht nicht mehr in der Lage sein, dieses Geschäft fortzusetzen. Sie haben bei Amazon ein Schnäppchen gefunden? Schade – das Unternehmen betreibt keinen Offline-Einzelhandel und es könnte damit vom Handel mit diesem Produkt ausgeschlossen werden.

So schlicht und einfach ist es tatsächlich. Europa zieht in Betracht, die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher auf solche Orte zu beschränken, die sie zumindest auch physisch besuchen können. Das ist weit mehr als eine geringfügige Bevormundung. Die Menschen sind im Allgemeinen intelligent genug selbst zu entscheiden, wann sie etwas über das Internet kaufen wollen und wann nicht.

Wie in einem Artikel von Amazon in der heutigen Ausgabe des Wall Street Journals dargestellt, sind die Befürworter der neuen zur Diskussion stehenden Regeln der Meinung, dass traditionelle Einzelhändler größere Investments tätigen, etwa für die Schulung von Mitarbeitern oder die Mieten für ihre Geschäftsräume, und es sei nicht fair, wenn am Ende die reinen Online-Händler das Geschäft machen.

Das sind fadenscheinige Argumente. Erstens: Sehr oft suchen Käufer Informationen online, vergleichen Preise, lesen Produktbewertungen, bevor sie schließlich doch im Laden kaufen; aber niemand würde das als unfaire Ausnutzung der Online-Ressourcen bezeichnen. Zweitens: Online-Händler bringen eine Menge eigenes Wissen in den Markt ein: Logistik, Kompetenz in Web Design – diese Kosten sollte man nicht vergessen. Investitionen in Technologie, Handling-Prozesse und Online-Kundenservice sind nur Ausprägung eines anderen, aber genauso legitimen Geschäftsmodells – und das ist auch alles.

Bislang sind Verbraucher als intelligente Menschen behandelt worden, die selbst entscheiden können, was und wo sie etwas online kaufen möchten. Diese Freiheit wird nun in Frage gestellt und vor diesem Hintergrund möchte ich jeden dazu anhalten, sich möglichst umgehend an die Wettbewerbsabteilung der Europäischen Commission (siehe http://ec.europa.eu/competition/contacts/index_en.html) oder den Europa-Abgeordneten seines Wahlkreises (http://www.europarl.europa.eu/members/public/geoSearch.do?language=DE) zu wenden, um diese klare Benachteiligung des Online-Handels abzuwenden. Die Politiker müssen für das Recht der Verbraucher einstehen, selbst entscheiden zu können, wo und wie sie einkaufen möchten.

(Wichtiger Hinweis: Dieser Blog wird von eBay betrieben)

Kommentieren

(wird nicht veröffentlicht)

Alle Kommentare müssen unseren Kommentarrichtlinien entsprechen. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns das Recht vor, alle Kommentare, die im Widerspruch zu unseren Richtlinien stehen, zu entfernen.