
Der Erfolg unserer Kampagne für mehr Verbraucher-Wahlfreiheit hängt nicht zuletzt von Ihrer Beteiligung ab. Ihre konkreten Erfahrungen mit nicht nachvollziehbaren, unfairen Beschränkungen beim Online-Handel helfen uns, die Nachteile der aktuellen Gesetzgebung für die Verbraucher zu verdeutlichen.
Deshalb bitten wir Sie auch weiterhin, uns von ihren Erlebnissen beim Online-Handel zu berichten. Inzwischen haben uns erste Reaktionen erreicht.
Schon fast zu erwarten war, dass sich weitere Händler melden würden, die mit Taschen, Rucksäcken und Schulranzen handeln. Die Firma Sternjakob scheint weiterhin zu versuchen, den Online-Handel mit Produkten der Marken Scout und 4You zu unterbinden und jeder einzelne Händler scheint sich sein Recht dagegen erstreiten zu müssen.
Ein anderer Fall betrifft den grenzüberschreitenden Handel. Ein Verbraucher schreibt uns, dass es derzeit offenbar nicht möglich ist, bestimmte Fernseher, die bei Amazon Deutschland gelistet sind, von Österreich aus zu bestellen.
Eine besonders kurioser Fall betrifft einen namhaften Hersteller von Damenhandtaschen. Ein junge Mutter wurde nur deswegen abgemahnt, weil sie eine zu Werbezwecken von diesem Hersteller mit seinem Logo versehene Baby-Trinkflasche bei eBay privat zum Verkauf angeboten hatte. Zum Glück konnte der Fall ohne Kosten für die Frau geklärt werden.









